Leistungen
WEG-Verwaltung aus einer Hand
Gute Verwaltung schützt den Wert Ihrer Immobilie und schafft Verlässlichkeit für alle Eigentümer. Ich übernehme die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft — vollständig, transparent und persönlich.
Enthaltene Grundleistungen (§ 27 WEG)
Die folgenden Leistungen sind im Grundhonorar enthalten:
- Eigentümerversammlung mind. 1× jährlich (§ 24 WEG)
- Beschluss-Sammlung vollständig & aktuell (§ 24 Abs. 7 WEG)
- Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan (§ 28 WEG)
- Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)
- Erhaltungsrücklage — Verwaltung & Überwachung
- Vergleichsangebote — mind. 3 Angebote je Maßnahme
- Korrespondenz — Eigentümer, Behörden, Dienstleister
- Zahlungsverkehr — Einnahmen & Ausgaben der GdWE
- Erhaltungsüberwachung — Mängelerkennung & Maßnahmen
Besondere Leistungen
Folgende Leistungen werden nach Aufwand oder als Pauschale zusätzlich abgerechnet:
- Außerordentliche Eigentümerversammlung
- Mahnwesen & Hausgeld-Inkasso
- Sonderumlage & Beschlussvorbereitung
- Begleitung Sanierungsmaßnahmen (3–5 % der Auftragssumme)
- Unterstützung Fördermittelanträge (KfW / BAFA)
Transparente Konditionen
Ihr Vorteil: Kleingewerbe
Keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG) — Sie zahlen nur die Nettovergütung.
| Objektgröße | Wohneinheit / Monat | Garage / Monat |
|---|---|---|
| unter 5 Einheiten | auf Anfrage | auf Anfrage |
| 5–12 Einheiten | auf Anfrage | auf Anfrage |
| 13–30 Einheiten | auf Anfrage | auf Anfrage |
| 31–80 Einheiten | auf Anfrage | auf Anfrage |
| 81–200 Einheiten | auf Anfrage | auf Anfrage |
| ab 201 Einheiten | auf Anfrage | auf Anfrage |
Alle Preise netto — keine MwSt. (§ 19 UStG). Grundleistungen nach § 27 WEG inklusive. Preisbasis: Kalenderjahr 2026.
Hinweis gem. § 19 Abs. 1 UStG: Solange die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte die Umsatzgrenze überschritten werden, erhöht sich der ausgewiesene Nettobetrag um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Anpassung erfolgt mit einer Voranzeigefrist von mindestens 4 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum.
Vertragliches
- Laufzeit: 3 Jahre bei Erstbestellung (§ 26 Abs. 1 WEG)
- Abberufung: jederzeit durch Mehrheitsbeschluss (§ 26 Abs. 3 WEG)
- Verlängerung: max. 5 Jahre bei Folgebestellung
Immobilienverwaltung Grams e.K. ist im Besitz der gewerblichen Erlaubnis nach § 34c GewO (Nr. 1 und Nr. 4) und im Handelsregister Stuttgart eingetragen (HRA 743254). Berufshaftpflicht über Württembergische Versicherung AG.
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