Leistungen

WEG-Verwaltung aus einer Hand

Gute Verwaltung schützt den Wert Ihrer Immobilie und schafft Verlässlichkeit für alle Eigentümer. Ich übernehme die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft — vollständig, transparent und persönlich.

Enthaltene Grundleistungen (§ 27 WEG)

Die folgenden Leistungen sind im Grundhonorar enthalten:

  • Eigentümerversammlung mind. 1× jährlich (§ 24 WEG)
  • Beschluss-Sammlung vollständig & aktuell (§ 24 Abs. 7 WEG)
  • Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan (§ 28 WEG)
  • Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)
  • Erhaltungsrücklage — Verwaltung & Überwachung
  • Vergleichsangebote — mind. 3 Angebote je Maßnahme
  • Korrespondenz — Eigentümer, Behörden, Dienstleister
  • Zahlungsverkehr — Einnahmen & Ausgaben der GdWE
  • Erhaltungsüberwachung — Mängelerkennung & Maßnahmen

Besondere Leistungen

Folgende Leistungen werden nach Aufwand oder als Pauschale zusätzlich abgerechnet:

  • Außerordentliche Eigentümerversammlung
  • Mahnwesen & Hausgeld-Inkasso
  • Sonderumlage & Beschlussvorbereitung
  • Begleitung Sanierungsmaßnahmen (3–5 % der Auftragssumme)
  • Unterstützung Fördermittelanträge (KfW / BAFA)

Transparente Konditionen

Ihr Vorteil: Kleingewerbe
Keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG) — Sie zahlen nur die Nettovergütung.

ObjektgrößeWohneinheit / MonatGarage / Monat
unter 5 Einheitenauf Anfrageauf Anfrage
5–12 Einheitenauf Anfrageauf Anfrage
13–30 Einheitenauf Anfrageauf Anfrage
31–80 Einheitenauf Anfrageauf Anfrage
81–200 Einheitenauf Anfrageauf Anfrage
ab 201 Einheitenauf Anfrageauf Anfrage

Alle Preise netto — keine MwSt. (§ 19 UStG). Grundleistungen nach § 27 WEG inklusive. Preisbasis: Kalenderjahr 2026.

Hinweis gem. § 19 Abs. 1 UStG: Solange die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte die Umsatzgrenze überschritten werden, erhöht sich der ausgewiesene Nettobetrag um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Anpassung erfolgt mit einer Voranzeigefrist von mindestens 4 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum.

Vertragliches

  • Laufzeit: 3 Jahre bei Erstbestellung (§ 26 Abs. 1 WEG)
  • Abberufung: jederzeit durch Mehrheitsbeschluss (§ 26 Abs. 3 WEG)
  • Verlängerung: max. 5 Jahre bei Folgebestellung

Immobilienverwaltung Grams e.K. ist im Besitz der gewerblichen Erlaubnis nach § 34c GewO (Nr. 1 und Nr. 4) und im Handelsregister Stuttgart eingetragen (HRA 743254). Berufshaftpflicht über Württembergische Versicherung AG.

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