Leistungen

WEG-Verwaltung aus einer Hand

KI-generiertes Bild

Gute Verwaltung schützt den Wert Ihrer Immobilie und schafft Verlässlichkeit für alle Eigentümer. Ich übernehme die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft — vollständig, transparent und persönlich.

Enthaltene Grundleistungen (§ 27 WEG)

Die folgenden Leistungen sind im Grundhonorar enthalten:

  • Eigentümerversammlung mind. 1× jährlich (§ 24 WEG)
  • Beschluss-Sammlung vollständig & aktuell (§ 24 Abs. 7 WEG)
  • Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan (§ 28 WEG)
  • Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)
  • Erhaltungsrücklage — Verwaltung & Überwachung
  • Vergleichsangebote — bei größeren Maßnahmen, im Umfang angemessen zum Auftragswert
  • Korrespondenz — Eigentümer, Behörden, Dienstleister
  • Zahlungsverkehr — Einnahmen & Ausgaben der GdWE
  • Erhaltungsüberwachung — Mängelerkennung & Maßnahmen

Besondere Leistungen

Folgende Leistungen gehen über die Grundvergütung hinaus. Ihre Vergütung wird im Verwaltervertrag vereinbart:

  • Außerordentliche Eigentümerversammlung
  • Mahnwesen
  • Berechnung, Anforderung und Einzug von Sonderumlagen
  • Begleitung größerer Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Fördermittelanträgen (KfW / BAFA)

Transparente Konditionen

Ihr Vorteil: keine Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer. Die genannten Preise sind Endpreise.

ObjektgrößeGrundvergütung pro Monat
bis 12 Wohneinheiten38 € je Wohneinheit
13–30 Wohneinheiten30 € je Wohneinheit
31–80 Wohneinheiten26 € je Wohneinheit
81–200 Wohneinheiten24 € je Wohneinheit
ab 201 Wohneinheitenauf Anfrage
Garagen und Stellplätze mit eigenem Miteigentumsanteil5 € je Einheit
Mindestvergütung je Objekt300 €

Die Mindestvergütung greift bei kleinen Gemeinschaften: Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Zahlungsverkehr und laufende Betreuung fallen unabhängig von der Objektgröße an — der Aufwand sinkt nicht im selben Maß wie die Zahl der Einheiten. Auch die Verwalterentgeltstudie 2026 von BVI und IVD weist deshalb einen Mindestumsatz je Objekt aus.

Beispiel 1: Eine Gemeinschaft mit 20 Wohneinheiten und 6 Garagen zahlt 20 × 30 € + 6 × 5 € = 630 € im Monat.
Beispiel 2: Eine Gemeinschaft mit 6 Wohneinheiten und 4 Garagen käme rechnerisch auf 248 € — hier gilt die Mindestvergütung von 300 € im Monat.

Die Grundleistungen sind in der Grundvergütung enthalten. Preisstand 2026; die Preise können jährlich angepasst werden.

Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Solange sie Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Wird die Umsatzgrenze überschritten, kommt zum genannten Preis die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) hinzu. Die Anpassung erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 4 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum.

Vertragliches

  • Bestellungszeit: höchstens 5 Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens 3 Jahre (§ 26 Abs. 2 Satz 1 WEG)
  • Wiederbestellung: zulässig; der Beschluss kann frühestens ein Jahr vor Ablauf gefasst werden (§ 26 Abs. 2 Satz 2 WEG)
  • Abberufung: jederzeit; der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG)

Immobilienverwaltung Grams e.K. ist im Besitz der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c GewO (Nr. 1 und Nr. 4) und im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen (HRA 743254). Berufshaftpflicht über Württembergische Versicherung AG.

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